von Lieberman Service- und Betriebs-UG (haftungsbschränkt)
Bei der St. Johanniskirche 5
21335 Lüneburg
Tel.: +49 (0)171 7677616
E-Mail: gaestehaus-am-wasserturm@vonlieberman.de
Website: www.gaestehaus-am-wasserturm.de
– nachstehend „Service- und Betriebs-UG“ genannt –
1 Geltungsbereich
1.1
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten für Verträge über die mietweise Überlassungen von Gästezimmern sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen der Service- und Betriebs-UG.
1.2
Abweichende Bestimmungen, auch Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes,
gelangen nur dann zur Anwendung, wenn dies zuvor ausdrücklich schriftlich
vereinbart wurde.
2 Zustandekommen des Vertrages
2.1
Der Aufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kommt zustande, indem
der Gast einen Antrag abgibt (Zimmerbuchung), der durch die Service- und Betriebs-UG
angenommen wird. Die Bestätigung der Zimmerbuchung erfolgt in der Regel per E-Mail.
2.2
Erfolgt die Zimmerbuchung durch einen Dritten für den Gast, haftet er die
Service- und Betriebs-UG gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle
Verpflichtungen aus dem Aufnahmevertrag, sofern der Service- und Betriebs-UG eine
entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3 Preise und Leistungen
3.1
Die Service- und Betriebs-UG ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten
Leistungen zu erbringen.
3.2
Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in
Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise
der Service- und Betriebs-UGes zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller
veranlasste Leistungen und Auslagen der Service- und Betriebs-UG gegenüber Dritten.
3.3
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
3.4
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 6
Monate und erhöht sich der von der Service- und Betriebs-UG allgemein
für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um max. 10% anheben.
3.5
Rechnungen der Service- und Betriebs-UG sind sofort nach Zugang spätestens am Abend vor der Abreise ohne Abzug zahlbar.
3.6
Die Service- und Betriebs-UG ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine Vorauszahlung in Höhe von 90% der vereinbarten Leistungen zu verlangen. Sie ist ferner
berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes über länger als zwei Wochen aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer wöchentlichen Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.
3.7
Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderung gegenüber einer Forderung der Service- und Betriebs-UG aufrechnen oder sie
mindern.
4 Nicht in Anspruch genommenen Leistungen, Stornierung, Rücktritt des Gastes
4.1
Die Service- und Betriebs-UG räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:
I. bis 99 Tage vor Mietbeginn 70 % des Reisepreises, mindestens jedoch 50,00 Euro;
II. vom 98. bis zum Tag der Anreise vor Mietbeginn 100 % des Reisepreises;
III. Stornierung am selben Tag oder bei Nichterscheinen 100 % des Reise oder Mietpreises.
4.2
Die Entschädigung fällt nur an, sofern das Zimmer nicht anderweitig und
zum gleichen Preis vermietet werden konnte.
5 Rücktritt der Service- und Betriebs-UG
5.1
Sofern dem Gast im Beherbergungsvertrag ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach
Ziffer 4.1 eingeräumt wurde, ist die Service- und Betriebs-UGs ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage der Service- und Betriebs-UG die Buchung nicht endgültig bestätigt.
5.2
Wird eine gemäß Ziffer 3.6 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist die Service- und Betriebs-UG gleichfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3
Ein Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund vom Vertrag ist davon unberührt. Es besteht insbesondere falls
1. höhere Gewalt oder andere von der Service- und Betriebs-UG nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
2. Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B.
bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
3. die Service- und Betriebs-UG begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die
Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb,
die Sicherheit oder das Ansehen der Service- und Betriebs-UG in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Service- und Betriebs-UG zuzurechnen ist;
4. eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer 2.3 vorliegt;
5. ein Fall der Ziffer 6.3 vorliegt;
6. die Service- und Betriebs-UG von Umständen Kenntnis erlangt, dass
sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich
verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen der Service- und Betriebs-UG nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung (Bei Zahlung mit Kreditkarte muss diese freigeschaltet, gedeckt und belastbar sein) bietet und deshalb Zahlungsansprüche der Service- und Betriebs-UG gefährdet erscheinen.
5.4
Die Service- und Betriebs-UG hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
5.5
In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf
Schadensersatz.
6 Abreise und Abreise
6.1
Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei
denn, die Service- und Betriebs-UG hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt.
6.2
Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur
Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3
Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 18 Uhr des vereinbarten
Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere
Ankunftszeit vereinbart wurde, hat die Service- und Betriebs-UG das Recht, gebuchte Zimmer nach 18 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche
herleiten kann. Der Service- und Betriebs-UG steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.
6.4
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Service- und Betriebs-UG spätestens um 10 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei darüber hinausgehender Nutzung werden
100% des Übernachtungspreises fällig, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.
7 Haftung
7.1
Die Service- und Betriebs-UG haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
7.2
Soweit dem Gast ein Pkw-Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, besteht keine Überwachungspflicht der Service- und Betriebs-UG.
8 Schlussbestimmungen
8.1
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Service- und Betriebs-UG.
von Lieberman Service- und Betriebs-UG (haftungsbschränkt)
Bei der St. Johanniskirche 5
21335 Lüneburg
Dipl.-Ing. Arndt von Lieberman
Lüneburg, den 11.05.2012